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   VG Hannover, 21.05.2001 - 10 A 1090/00   

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VG Hannover, 21.05.2001 - 10 A 1090/00 (https://dejure.org/2001,47711)
VG Hannover, Entscheidung vom 21.05.2001 - 10 A 1090/00 (https://dejure.org/2001,47711)
VG Hannover, Entscheidung vom 21. Mai 2001 - 10 A 1090/00 (https://dejure.org/2001,47711)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 64 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 NGefAG; § 66 Abs. 1 NGefAG; § 66 Abs. 7 NGefAG; §§ 812 ff. BGB; Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG
    Anspruch auf Zahlung von Kampfmittelbeseitigungskosten ; Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag; Anforderungen an den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch ; Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Kampfmittelbeseitigungskosten ; Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag; Anforderungen an den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch ; Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Hamburg, 04.11.1993 - Bf VII 3/91

    Gemeindeprivileg; Erhaltungslast; Straßenüberführungen zu Eisenbahnkreuzungen;

    Auszug aus VG Hannover, 21.05.2001 - 10 A 1090/00
    Entscheidend hierfür ist das tatsächlich Ersparte (Verwendungskondiktion), das sich nach den Aufwendungen richtet, die der Verpflichtete bei zeitgerechter und sachgemäßer Wahrnehmung der Aufgaben gehabt hätte ( OVG Hamburg, Urteil vom 4.11.1993 - Bf VII 3/91 -, NVwZ-RR 1995, 369, 374).

    Dessen Höhe bestimmt sich nach dem tatsächlich Ersparten (Verwendungskondiktion), also den Aufwendungen, die der Verpflichtete bei zeitgerechter und sachgemäßer Wahrnehmung der Aufgaben gehabt hätte (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 4.11.1993 - Bf VII 3/91 - NVwZ-RR 1995, 369, 374).

    Die Vorschrift regelt damit nur bestimmte Formen der - hier jedenfalls nicht gegebenen - Leistungskondiktion nach § 812 Abs. 1 BGB (vgl. OVG Hamburg NVwZ-RR 1995, 369, 374 [OVG Hamburg 04.11.1993 - Bf VIII 3/91] ; Thomas, in: Palandt, BGB, 60. Aufl., § 814, Rdn. 2).

  • BVerwG, 18.06.1998 - 1 B 178.97

    Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für die Kampfmittelräumung

    Auszug aus VG Hannover, 21.05.2001 - 10 A 1090/00
    Für die Zustandsverantwortlichkeit kommt es allein auf seine rechtliche oder tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück und die sich daraus ergebende Pflicht an, für die Störungsfreiheit zu sorgen (vgl. die Entscheidungen des BVerwG vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 7 C 58 und 59.96 -, BVerwGE 106, 43 [BVerwG 11.12.1997 - 7 C 58/96] und RdL 1998, 182; Urteil vom 18.6.1998 - 1 B 178/97 -, Buchholz 402.41 Allg.

    Verwirklicht sich ein derartiges Risiko und greift deswegen die polizeiliche Zustandshaftung Platz, so kann darin grundsätzlich eine Verletzung der Eigentumsgewährleistung nicht liegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. November 1991 - BVerwG 8 B 137.91 -, Buchholz 402.41 Allg. Polizeirecht Nr. 54; Urteil vom 18.6.1998 - 1 B 178/97 -, Buchholz 402.41 Allg. Polizeirecht Nr. 65).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1997 - 5 A 4/96

    Ein Grundstückseigentümer hat keinen Kostenerstattungsanspruch gegenüber der

    Auszug aus VG Hannover, 21.05.2001 - 10 A 1090/00
    Nach ganz überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung sind Ausnahmen von der Zustandshaftung allenfalls bei wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit (ruinöse Inanspruchnahme) in Betracht zu ziehen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 3.6.1997 - 5 A 4/96 -, NWVBl 1998, 64-65).

    Schließlich würde auch eine ständige Praxis, aus Billigkeitsgesichtspunkten die Grundstückseigentümer von den Kosten der Beseitigung von Rüstungsaltlasten im Vergleich zu sonstigen Altlasten freizustellen (vgl. Peine, Rüstungsaltlasten, DVBl. 1990, 733, 734) nicht dazu nötigen, die Kosten in die Freistellung aus Billigkeit einzubeziehen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 3.6.1997 - 5 A 4/96 -, NWVBl 1998, 64-65).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.1997 - 4 A 762/96

    Regelungslücken; Landesrechtliche Ordnungsrecht

    Auszug aus VG Hannover, 21.05.2001 - 10 A 1090/00
    Nach ganz überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung sind Ausnahmen von der Zustandshaftung allenfalls bei wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit (ruinöse Inanspruchnahme) in Betracht zu ziehen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 3.6.1997 - 5 A 4/96 -, NWVBl 1998, 64-65).

    Schließlich würde auch eine ständige Praxis, aus Billigkeitsgesichtspunkten die Grundstückseigentümer von den Kosten der Beseitigung von Rüstungsaltlasten im Vergleich zu sonstigen Altlasten freizustellen (vgl. Peine, Rüstungsaltlasten, DVBl. 1990, 733, 734) nicht dazu nötigen, die Kosten in die Freistellung aus Billigkeit einzubeziehen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 3.6.1997 - 5 A 4/96 -, NWVBl 1998, 64-65).

  • BVerwG, 09.05.1960 - I C 55.59

    Kosten aus Gefahrenbeseitigungsmaßnahmen - Zustellung des Abrechnungsbescheides -

    Auszug aus VG Hannover, 21.05.2001 - 10 A 1090/00
    Das klagende Land hat gegen die Beklagte als Ordnungsbehörde auch keinen Anspruch auf Kostenerstattung unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag, weil die Bezirksregierung Aufgaben der Beklagten wahrgenommen habe, denn ein solcher Anspruch kommt nur dort in Frage, wo eine gesetzliche Regelung fehlt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1960 - 1 C 55.59 -, BVerwGE 10, 282, 290 [BVerwG 09.05.1960 - I C 55/59] ).

    So dürfen insbesondere die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für eine Ersatzvornahme nicht durch Rückgriff auf die Geschäftsführung ohne Auftrag umgangen werden (vgl. auch bereits BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1960 - 1 C 55.59 -, BVerwGE 10, 282, 290 [BVerwG 09.05.1960 - I C 55/59] , wonach ein Anspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag nur dort in Frage kommt, wo eine gesetzliche Regelung fehlt).

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Auszug aus VG Hannover, 21.05.2001 - 10 A 1090/00
    Für den Aufwendungsersatzanspruch nach §§ 677, 683 BGB aus Geschäftsführung ohne Auftrag sind die Regeln des BGB im öffentlichen Recht entsprechend anzuwenden (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Juni 1991 - BVerwG 7 C 1.91 -, DVBl 1991, 1156 und vom 6. September 1988 - BVerwG 4 C 5.86 -, BVerwGE 80, 170 ), so dass es nicht der Entscheidung bedarf, ob der Anspruch wie gegen einen Privatmann gegen die Beklagte gerichtete Anspruch öffentlich-rechtlicher oder bürgerlich-rechtlicher Natur ist.

    Übermäßiger Aufwand ist dabei nicht zu erstatten und bei vorzeitigem Handeln wäre der Betrag auf den Zeitpunkt abzuzinsen, in welchem die Arbeiten voraussichtlich notwendig geworden wären ( BVerwG, Urteil vom 6.09.1988 - BVerwG 4 C 5/86 -, NJW 1989, 922, 924).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1984 - 11 S 2127/81

    Schwimmunterricht; Personalkosten; Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne

    Auszug aus VG Hannover, 21.05.2001 - 10 A 1090/00
    Denn der Erstattungsanspruch könne und solle nicht dazu dienen, dass ein unzuständiger Verwaltungsträger dem zuständigen und mit dem Leistungsbegehren vertrauten Verwaltungsträger seine Auffassung von der Anwendung des materiellen Rechts aufzwingt, indem er vollendete Tatsachen schafft und sodann seine Aufwendungen klageweise geltend macht (VGH Mannheim, Urteil vom 7.6.1984 - 11 S 2127/81 -, NJW 1985, 2603, 2605 f. [BVerwG 07.12.1984 - BVerwG 6 C 199/81] ).
  • BVerwG, 02.11.1994 - 4 B 172.94
    Auszug aus VG Hannover, 21.05.2001 - 10 A 1090/00
    Abgesehen von diesem Anspruchsausschluss kann das klagende Land seinen Anspruch gegen die Beklagte als Grundstückseigentümerin nicht auf § 677 , § 683 Satz 1 BGB stützen, denn es ist in der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2.11.1994 - 4 B 172/94 -, Buchholz 316 § 62 VwVfG Nr. 12 = Buchholz 345 § 10 VwVG Nr. 5 ) geklärt, dass eine Anwendung der Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag dann ausscheidet, wenn und soweit die Verpflichtungen des Bürgers gegenüber der juristischen Person des öffentlichen Rechts durch besondere gesetzliche Vorschriften abschließend geregelt sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.1990 - 2 S 2098/89

    Nichtigkeit eines Vertrages über die Zahlung einer Folgelastenpauschale an die

    Auszug aus VG Hannover, 21.05.2001 - 10 A 1090/00
    Ungeachtet der Frage, ob § 814 BGB den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch ausschließen kann (vgl. VGH Kassel Gericht, Urteil vom 17.07.1990 - 11 UE 1487/89 -, NJW 1991, 510, 512; OVG Koblenz, Urteil vom 28.11.1991 - 1 A 10312/89 -, NVwZ 1992, 796, 798; VGH Mannheim, Urteil vom 18.10.1990 - 2 S 2098/89 -, NVwZ 1991, 583 [VGH Baden-Württemberg 18.10.1990 - 2 S 2098/90] ), regelt die Vorschrift nicht die bereicherungsrechtliche Verwendungskondiktion.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.1991 - 1 A 10312/89

    Teilungsgenehmigung; Gemeinde; Anspruch; Vertrag; Zahlung; Abgeltung; Vorteil

    Auszug aus VG Hannover, 21.05.2001 - 10 A 1090/00
    Ungeachtet der Frage, ob § 814 BGB den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch ausschließen kann (vgl. VGH Kassel Gericht, Urteil vom 17.07.1990 - 11 UE 1487/89 -, NJW 1991, 510, 512; OVG Koblenz, Urteil vom 28.11.1991 - 1 A 10312/89 -, NVwZ 1992, 796, 798; VGH Mannheim, Urteil vom 18.10.1990 - 2 S 2098/89 -, NVwZ 1991, 583 [VGH Baden-Württemberg 18.10.1990 - 2 S 2098/90] ), regelt die Vorschrift nicht die bereicherungsrechtliche Verwendungskondiktion.
  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

  • BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96

    Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln

  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvF 5/56

    Kriegsfolgelasten I

  • VGH Hessen, 17.07.1990 - 11 UE 1487/89

    Erfüllungsanspruch des Postsparers gegen die Deutsche Bundespost, wenn diese

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.1991 - 1 R 10312/89

    Gemeinde; Anspruch; Gegenleistung; Teilung; Grundstück; Genehmigung

  • BVerwG, 16.12.1999 - 3 A 1.99

    Kriegsfolgelasten; Staatspraxis; Kampfmittelräumung

  • BVerwG, 19.11.1991 - 8 B 137.91

    Abschleppen - Entstandende Kosten durch Abschleppen

  • BVerwG, 07.12.1984 - 6 C 199.81

    Wehrrecht - Soldat - Vorgesetzter - Fürsorgepflicht - Haftung - Schaden -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1986 - 7 A 634/84
  • OVG Niedersachsen, 01.03.1997 - 13 M 1272/97

    Versammlungsrecht; Verwaltungsakt; Selbsteintritt der Aufsichtsbehörde

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

  • BVerwG, 11.06.1991 - 7 C 1.91

    Deutsche Bundesbahn - Kein Ersatz von Aufwendungen für Sicherheitsvorkehrungen

  • BVerwG, 14.11.1996 - 4 B 205.96

    Wasserrecht - Zustandsstörerhaftung des Grundstückseigentümers für

  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 56.93

    Erstattungsanspruch - Auftragsverwaltung - Öffentlichrechtlicher

  • BVerwG, 18.10.1991 - 7 C 2.91

    Verhältnis zwischen Abfall- und Wasserrecht bei der Anordnung zur Beseitigung

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